
Der Ablauf einer Immobilienbewertung: Was passiert beim Ortstermin?
Roland Weiß – 13.06.2026
Wer den Wert seiner Immobilie ermitteln lassen muss – sei es wegen einer Erbschaft, einer Scheidung oder für das Finanzamt –, steht meist vor einer großen Ungewissheit. Wie läuft eine professionelle Wertermittlung eigentlich ab? Und vor allem: Was passiert genau, wenn der Immobiliengutachter vor der Tür steht?
Viele Eigentümer haben unbegründete Sorgen vor dem sogenannten Ortstermin. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie eine professionelle Immobilienbewertung abläuft, was der Sachverständige tatsächlich prüft und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
Die 3 Phasen der professionellen Immobilienbewertung
Ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB entsteht nicht mal eben am Schreibtisch und erst recht nicht durch die bloße Eingabe von Eckdaten in einen Online-Rechner. Es ist das Ergebnis eines standardisierten, dreistufigen Prozesses:
Phase 1: Die Vorbereitung und Unterlagenrecherche
Bevor der Gutachter Ihr Grundstück überhaupt betritt, findet eine intensive Recherche statt. Der Sachverständige sichtet vorhandene Dokumente und besorgt fehlende Unterlagen bei den zuständigen Behörden (z. B. dem Bauordnungsamt oder dem Gutachterausschuss).
Phase 2: Der Ortstermin (Die Objektbegehung)
Der Ortstermin ist das Herzstück der Wertermittlung. Hierbei verschafft sich der Gutachter einen persönlichen Eindruck von der Immobilie, der Umgebung und dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes.
Phase 3: Die Auswertung und Gutachterienschreibung
Zurück im Büro fließen alle Daten zusammen. Der Gutachter analysiert den regionalen Immobilienmarkt, wählt die passenden gesetzlichen Wertermittlungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren) und verfasst das finale, oft mehrere Dutzend Seiten lange Gutachten.
Der Ortstermin: Was prüft der Immobiliengutachter genau?
Der Ortstermin dauert je nach Größe und Komplexität der Immobilie meist zwischen 1 und 2 Stunden. Dabei geht es dem Sachverständigen nicht darum, zu bewerten, wie ordentlich es bei Ihnen ist oder welche Möbel Sie besitzen. Der Fokus liegt rein auf der Bausubstanz und den unbeweglichen Gegebenheiten.
Der Gutachter prüft systematisch folgende Punkte:
- Der bauliche Zustand: Gibt es sichtbare Baumängel, Feuchtigkeitsschäden, Risse im Mauerwerk oder Sanierungsstau?
- Die Ausstattung: Welche Qualität haben Fenster, Türen, Bodenbeläge, das Dach und die sanitären Anlagen?
- Die Haustechnik: Wie alt und effizient ist die Heizungsanlage? Entspricht die Elektrik modernen Standards?
- Die Raumaufteilung: Passt der Grundriss zu den heutigen Wohnbedürfnissen? Gibt es Durchgangszimmer oder ungenutzte Flächen?
- Außenanlagen und Grundstück: Wie ist der Zustand von Garage, Garten, Wegen und Zäunen? Gibt es Besonderheiten bei den Grundstücksgrenzen?
Wichtig zu wissen: Während des Termins wird der Gutachter zahlreiche Fotos machen. Diese dienen als gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation für das Gutachten, um den Zustand der Immobilie gegenüber Dritten (wie Gerichten oder dem Finanzamt) zweifelsfrei zu belegen.
Checkliste: Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Gutachten ist nur so rechtssicher wie die Daten, auf denen es basiert. Um den Ablauf zu beschleunigen, ist es ideal, wenn Sie dem Sachverständigen bereits zum Ortstermin folgende Unterlagen zur Verfügung stellen können:
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Amtlicher Lageplan / Flurkarte
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raums (Kubatur)
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen der letzten Jahre (Heizung, Dach, Fenster etc.)
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
- Teilungserklärung
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
- Aktuelle Wohngeldabrechnung / Rücklagenübersicht
Häufige Fragen zum Ablauf (FAQ)
Muss ich für den Gutachter extra aufräumen oder renovieren?
Nein. Kosmetische Dinge wie ungespültes Geschirr, herumliegendes Spielzeug oder eine in die Jahre gekommene Wandfarbe haben keinen Einfluss auf den Verkehrswert. Der Gutachter blickt durch das alltägliche Leben hindurch auf die reine Substanz. Eine umfassende Renovierung kurz vor dem Termin lohnt sich wirtschaftlich meist nicht – investieren Sie das Geld lieber nur, wenn gravierende Mängel vorliegen.
Müssen alle Räume zugänglich sein?
Ja, zwingend. Der Gutachter muss jeden einzelnen Raum vom Keller bis zum Dachboden sowie eventuelle Nebengebäude (Schuppen, Garagen) betreten. Nur so kann er garantieren, dass keine verdeckten Schäden übersehen wurden und das Gutachten vor Gericht oder dem Finanzamt absolut wasserdicht ist.
Wie lange dauert es, bis das fertige Gutachten vorliegt?
Nach dem Ortstermin dauert die Ausarbeitung je nach Umfang und Auslastung in der Regel 2 bis 4 Wochen. Sollten Dokumente von Behörden (z. B. aus dem Baulastenverzeichnis) fehlen, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verzögern.
Fazit: Keine Angst vor dem Ortstermin
Der Ablauf einer professionellen Immobilienbewertung folgt klaren, gesetzlichen Regeln. Der Ortstermin ist dabei keine „Prüfung“ für Sie als Eigentümer, sondern ein sachlicher und professioneller Termin, der sicherstellt, dass Ihr Eigentum weder unter Wert verkauft noch vom Finanzamt zu hoch besteuert wird.
Sie benötigen ein rechtssicheres Immobiliengutachten oder haben Fragen zu einem anstehenden Ortstermin? Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich – wir bringen Klarheit in den Wert Ihrer Immobilie.
Weiterführende Informationen:
Erbengemeinschaft
Verkehrswertgutachten beim Finanzamt
Pflichtteilsansprüche

