Immobilienbewertung: Streit vermeiden in der Erbengemeinschaft

Sorgen Sie für Klarheit und Sicherheit bei der Aufteilung einer geerbten Immobilie.

Immobilienbewertung bei Erbengemeinschaften

Welche Vorteile bringt ein Immobiliengutachten für Erbengemeinschaften?


Häufig gestellte Fragen:

  1. Kostenlose Erstberatung
  2. Prüfung der Unterlagen
  3. Ortstermin
  4. Sie erhalten ein fertiges Immobiliengutachten für Ihren Zweck

Je nach Objekt wird z. B. benötigt: Grundbuchauszug, Baupläne und Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Bodenrichtwerte, Mietverträge bei vermieteten Objekten.

Ich erstelle Immobiliengutachten für: Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie für Gewerbeimmobilien.

Ich biete Kurzgutachten für kompakte, kosteneffiziente Bewertung mit den wichtigsten Eckdaten zum Immobilienwert an oder für behördliche bzw. gerichtliche Angelegenheiten ein Verkehrswertgutachten als ausführliche, normgerechte Wertermittlung nach anerkannten Bewertungsstandards des § 194 BauGB.

Die Kosten für die Erstellung eines Kurzgutachtens liegen bei 950 € (zzgl. Nebenkosten) und können sich je nach Lage und Größe der Immobilie und dem damit verbundenen Aufwand erhöhen. Ein Verkehrswertgutachten kostet 2.500 €.

Ihr zertifizierter Immobiliengutachter Roland Weiß

Unabhängig und neutral

Höchste Qualifikation nach ISO 17024

Verfahren nach anerkannten Bewertungsstandards

Sichere Entscheidungen für Erbengemeinschaften.

Die passende Bewertung für Ihr Anliegen:

Immobilienbewertung bei Kauf/Verkauf
Immobilienbewertung für Erbengemeinschaften
Immobilienbewertung bei Scheidung/Trennung
Restnutzungsdauergutachten
Kaufpreisaufteilungsgutachten
Immobilienbewertung für gewerbliche Immobilien
Immobilienbewertung für Vermögensübersicht