Massive Steuerersparnis: So verkürzen Sie die Nutzungsdauer Ihrer Immobilie 2026
Das Finanzamt geht in der Regel von einer zu langen Lebensdauer Ihrer Immobilie aus. Mit einem Gutachten verkürzen Sie den Abschreibungszeitraum legal und erhöhen so Ihre jährliche AfA drastisch!

Beispielrechnung:
- Der reine Gebäudeanteil beträgt 500.000 € (ohne Grundstück)
- Das Finanzamt geht von einer Restnutzungsdauer von 50 Jahren aus
- Die durch ein Restnutzungsdauergutachten ermittelte Restnutzungsdauer beträgt 25 Jahre
- Auf Ihre jährliche Abschreibung hat dies folgende Auswirkungen:
Ohne Gutachten:
- Restnutzungsdauer: 50 Jahre
- Abschreibungssatz (AfA): 2,0%
- Jährliche Abschreibung: 10.000 €
Mit Gutachten:
- Restnutzungsdauer: 25 Jahre
- Abschreibungssatz (AfA): 4,0%
- Jährliche Abschreibung: 20.000 €
Häufig gestellte Fragen:
- Prüfung der Unterlagen
- Ortstermin
- Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer
- Sie erhalten ein fertiges Dokument für Ihren Steuerberater oder das Finanzamt
Hierfür benötige ich neben den üblichen Informationen auch konkrete Aussagen über das Baujahr sowie bereits durchgeführte Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen und deren Zeiträume. Diese Angaben werden durch mich bei einer Besichtigung vor Ort noch einmal verifiziert.
Ich erstelle Restnutzungsdauergutachten für: Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie für Gewerbe- und Sonderimmobilien.
Grundsätzlich lohnt sich die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens für jede Immobilie. Hierbei kommt es allerdings auf das Alter, den Ausstattungsstandard und die ggf. durchgeführten Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen an.
Ja. Allerdings nur für die Jahre, für die Sie noch keine Steuererklärung abgegeben haben. Eine rückwirkende Erhöhung der AfA ist nicht möglich.
Die Kosten für die Erstellung von einem Gutachten zu einer kürzeren Restnutzungsdauer beginnen bei 950 € (zzgl. Nebenkosten) und können sich je nach Lage und Größe der Immobilie und dem damit verbundenen Aufwand erhöhen.
Ja, absolut. Die rechtliche Grundlage für diese Gutachten hat sich kürzlich deutlich zugunsten der Steuerpflichtigen vereinfacht: Das strenge BMF-Schreiben vom 22.02.2023, welches die Erstellung ausschließlich öffentlich bestellten Sachverständigen vorbehalten wollte, wurde im Dezember 2025 ersatzlos gestrichen.
Seitdem gilt wieder: Ein Nachweis über eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer muss primär nachvollziehbar und begründet sein. Durch meine präzise Arbeitsweise und fundierte fachliche Expertise stelle ich sicher, dass jedes Gutachten diesen hohen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit gerecht wird, um eine Anerkennung durch die Finanzbehörden zu ermöglichen.
Ihr Ansprechpartner: Roland Weiß
Unabhängig und neutral
Regionales Marktverständnis
Verfahren nach anerkannten Bewertungsstandards
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Nutzen Sie die Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens.
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