Unterlagen für die Immobilienbewertung: Ihre Checkliste

Keine Sorge wegen des Papierkrams: Ich unterstütze Sie dabei, die richtigen Dokumente für Ihre Immobilienbewertung zusammenzustellen. Diese Unterlagen bilden das Fundament für eine präzise Wertermittlung.

Checkliste Unterlagen Immobilienbewertung Roland Weiß

Diese Dokumente benötigen wir für den Start:

1. Grundsätzliche Unterlagen:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Auszug aus der Flurkarte/Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Wohnflächenberechnung (nach WoFlV oder DIN 277)
  • Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Nachweise über Modernisierungen der letzten 20 Jahre (Fenster/Außentüren, Bäder, Dach inkl. Wärmedämmung, Leitungssysteme wie z. B. Strom/Wasser/Gas, Heizungsanlage, Außenwände, Innenausbau wie z. B. Decken/Fußböden/Treppen, Grundrissverbesserungen)
  • Baugenehmigung

2. Zusätzlich bei Eigentumswohnungen:

  • Teilungserklärung
  • Aktueller Wirtschaftsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen

3. Zusätzlich bei vermieteten Objekten:

  • Aktuelle Mieterliste (Nettokaltmieten, Flächen, Mietbeginn)
  • Kopien der Mietverträge

4. Besonderheiten (falls zutreffend):

  • Auszug aus dem Altlastenkataster oder Baulastenverzeichnis
  • Erbbaurechtsverträge
  • Denkmalschutzbescheide


Häufig gestellte Fragen:

Nicht immer sind alle Dokumente zwingend erforderlich. Es kommt auf die Art der Immobilie und den Zweck des Gutachtens an (z. B. Verkauf, Erbe oder Scheidung). Grundsätzlich gilt jedoch: Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser und rechtssicherer ist die Wertermittlung. Im Erstgespräch klären wir genau, was in Ihrem Fall unverzichtbar ist.

Das ist kein Problem und kommt häufig vor. Viele Unterlagen lassen sich bei den zuständigen Ämtern (Bauamt, Grundbuchamt) nachfordern. Gerne übernehme ich diesen Behördengang für Sie – gegen eine entsprechende Vollmacht fordere ich Auszüge aus dem Liegenschaftskataster oder Baulastenverzeichnis an, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Für ein rechtssicheres Gutachten sollte der Grundbuchauszug meist nicht älter als 3 Monate sein.

Ihr Ansprechpartner: Roland Weiß

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